Gegen die Mehrheit der Bußgeldbescheide lässt sich erfolgreich Einspruch einlegen. Lassen Sie Ihren Bescheid kostenlos und unverbindlich prüfen.
Hilfe | FAQ

Zunächst das Wichtigste: Für Sie entstehen keine Kosten.

Wenn Sie unten auf "ANFRAGE STELLEN" klicken bzw. tippen, bevollmächtigen einen unserer Rechtsanwälte für Sie den Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage stellen und in die Bußgeldakte Einsicht nehmen. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn einer unserer Rechtsanwälte das Mandat annimmt. Über die Mandatsannahme werden Sie per E-Mail informiert. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Für Sie entstehen dabei keine Kosten.

Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie das obige Formular vollständig auszufüllen und ein Foto oder einen Scan Ihres Bußgeldbescheids anzuhängen.

Wir informieren Sie laufend über den Status ihrer Anfrage.

Wenn Sie unten auf "ANFRAGE STELLEN" klicken bzw. tippen, wird einer unserer Rechtsanwälte Ihnen ein Angebot zu Ihrer Anfrage erstellen und eine Handlungsemfehlung aussprechen. Sie erklären sich damit einverstanden, das wir hierzu in die Bußgeldakte Einsicht nehmen. Es liegt an Ihnen das Angebot an- oder abzulehnen. Wenn Sie das Angebot ignorieren oder ablehnen, entstehen Ihnen keine Kosten. Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, bevollmächtigen einen unserer Rechtsanwälte für Sie den Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen und haben die im Angebot aufgeführten Kosten zu tragen. Um das Angebot anzunehmen, antworten Sie entsprechend auf das Angebotsschreiben.

Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie das obige Formular vollständig auszufüllen und ein Foto oder einen Scan Ihres Bußgeldbescheids anzuhängen.

Wir informieren Sie laufend über den Status ihrer Anfrage.

Die Prüfung Ihres Bußgeldbescheids erfolgt in jedem Fall, unabhängig davon ob Sie rechtsschutzversichert sind oder nicht. Die Angabe zur Rechtsschutzversicherung wird lediglich benötigt um Ihnen eine optimale Handlungsempfehlung geben zu können.

Zunächst das Wichtigste: Für Sie entstehen keine Kosten.

Mehr als die Hälfte aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft! Wenn Sie unten auf "ANFRAGE STELLEN" klicken bzw. tippen, werden wir Ihren Bußgeldbescheid prüfen. Die Anfrage ist unverbindlich. Durch das Stellen einer Anfrage entsteht kein Vertragsverhältnis.

Wir informieren Sie laufend über den Status ihrer Anfrage per E-Mail. Für eine telefonische Rückmeldung, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer im Feld "Ihre Anmerkungen".

Wie lang ist die Einspruchsfrist?

Die Frist für den Einspruch beträgt zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids.

Was passiert wenn ich die Frist verpasse?

Sie müssen den im Bußgeldbescheid geforderten Betrag begleichen.

Brauche ich die Bußgeld-Forderung nicht zu bezahlen, wenn der Einspruch erfolgreich war?

Ja. Wenn der Einspruch Erfolg hatte, ist der Bußgeldbescheid nichtig.

Warum muss ich angeben, ob ich rechtsschutzversichert bin?

Diese Angabe benötigen wir, um Ihnen eine individuelle Handlungsempfehlung geben zu können.

Entstehen irgendwelche Kosten alleine durch das Stellen einer Anfrage?

Nein.

Lohnt sich denn ein Einspruch überhaupt?

Aus unserer Sicht lohnt sich ein Einspruch in den meisten Fällen. Allerdings sollte man vorab die Aussichten prüfen. Je nach Verstoß variiert der Prozentsatz fehlerhafter Bußgeldbescheide. Laut einem Artikel auf welt.de, sind die Bußgeldbescheide zu 80% fehlerhaft.