Unterschieden wird im Gesetz zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum, auch Wohnraummietrecht, Wohnraummiete oder Wohnungsmiete genannt, und Gewerbemietverhältnisse, deren Regelungen als Gewerbemietrecht, Gewerberaummietrecht, Gewerbemiete oder gewerbliches Mietrecht bezeichnet werden.Die Kosten für Miete betragen durchschnittlich 30 % des Nettoeinkommens einer Familie. Dieser Umstand führt dazu, dass sich viele Mieter die aktuelle Miete nicht mehr leisten können oder wollen. Das führt oft zum Streit. Ich vermittle und finde Lösungen – sowohl für Vermieter als auch für Mieter.

Dazu gehören Themen wie Beendigung von langjährig befristeten Mietverträgen, die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und ggf. zu Unrecht bezahlte Beträge, zu Unrecht einbehaltene Kautionen, die Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt oder Stiftungen, gerichtliche Durchsetzung von Räumungsschutzanträge, die Prüfung der Bonität des Mieters, die Abfassung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen, insbesondere Schönheitsreparaturklauseln, das Begründen und Durchsetzen von Mieterhöhungen, die Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten sowie die Durchführung möglichst schneller Räumungen.

Selbstverständlich beraten ich Sie auch so, dass Sie selbst mit Ihrem Vermieter oder Mieter verhandeln können, um das langjährige Vertrauen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.