Es gibt kaum einen Autofahrer, der noch nicht mit dem Verkehrsrecht in Konflikt geraten ist. Es beginnt mit kleineren Unaufmerksamkeiten, beispielsweise mit dem Außerachtlassen einer Vorfahrtsregelung, Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage oder mit einer Geschwindigkeitsübertretung. Es sind diese scheinbaren Kleinigkeiten, die als Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße nach sich ziehen. Was aber, wenn die „Kleinigkeit“ so gravierend ist, dass daraus ein Unfall entsteht – mit Sachschaden oder gar Personenschaden? In keinem anderen Rechtsgebiet ist der Übergang von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat so fließend wie im Verkehrsrecht. Und ein verkehrsrechtliches Strafverfahren kann schwerwiegende Folgen für alle Lebensbereiche nach sich ziehen, beispielsweise eine Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot, Punkte in Flensburg oder Schadensersatzansprüche. Gerade nach einem Verkehrsunfall kommt es darauf an, unverzüglich einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um größtmöglichen Schaden abzuwenden.


Ich weise Sie ausdrücklich darauf hin, dass bei unverschuldeten bzw. teilweise mitverschuldeten Unfällen die gegnerische Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bei einer Schadensregulierung meine Anwaltskosten zu tragen hat, sodass Ihnen keine Kosten entstehen werden.


Die Kfz-Haftpflichtversicherungen kürzen oft Ihre berechtigten Ansprüche. Deswegen ist bei jedem Verkehrsunfall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen.