
Rechtsanwalt Christopher Straßburger
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Dazu gehören Themen wie Beendigung von langjährig befristeten Mietverträgen, die Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln und ggf. zu Unrecht bezahlte Beträge, zu Unrecht einbehaltene Kautionen, die Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt oder Stiftungen, gerichtliche Durchsetzung von Räumungsschutzanträge, die Prüfung der Bonität des Mieters, die Abfassung von Mietverträgen und Betriebskostenabrechnungen, insbesondere Schönheitsreparaturklauseln, das Begründen und Durchsetzen von Mieterhöhungen, die Beitreibung offener Mieten und Betriebskosten sowie die Durchführung möglichst schneller Räumungen.
Selbstverständlich beraten ich Sie auch so, dass Sie selbst mit Ihrem Vermieter oder Mieter verhandeln können, um das langjährige Vertrauen nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen.