Führerscheinentzug wegen Falschparkens (VG Berlin, Beschluss vom 10.9.2012 – 4 L 271. 12)
Das Falschparken gehört zum Straßenverkehr wie das Amen in der Kirche. Falls man erwischt wird, ist das zu zahlende Bußgeld meistens höher als der Betrag, den man sich zu sparen erhofft hat. Das Bußgeld hält sich jedoch für viele Falschparker in den Grenzen der Verträglichkeit. Für einige Autofahrer stellt es daher keinen Grund dar, ihr…