Scheidung ohne Anwalt: Geht das überhaupt?

Eine der häufigsten Fragen, die sich Paare in einer Trennungssituation stellen, lautet: Muss wirklich ein Anwalt her, oder kann man die Scheidung auch selbst in die Hand nehmen? Die kurze Antwort: In Deutschland ist eine Scheidung ohne jeden anwaltlichen Beistand schlicht nicht möglich.

Der Anwaltszwang vor dem Familiengericht

Vor dem Familiengericht gilt in Scheidungsverfahren Anwaltszwang nach § 114 FamFG. Das bedeutet: Wer den Scheidungsantrag stellt, braucht zwingend einen zugelassenen Rechtsanwalt, der diesen Antrag im Namen der antragstellenden Partei beim Gericht einreicht. Auch beim Scheidungstermin selbst muss ein Anwalt anwesend sein. Das bloße Einverständnis beider Eheleute und ihre persönliche Anwesenheit vor Gericht genügen nicht.

Ein häufiges Missverständnis: Selbst ein zugelassener Rechtsanwalt darf sich im eigenen Scheidungsverfahren nicht selbst vertreten. § 113 Abs. 1 S. 1 FamFG schließt das Selbstvertretungsrecht aus § 78 Abs. 4 ZPO in Ehesachen ausdrücklich aus.

Die einvernehmliche Scheidung als günstigste Lösung

Wer Kosten sparen möchte, kommt an der einvernehmlichen Scheidung nicht vorbei. Sind sich beide Eheleute über die Scheidung selbst und über alle wesentlichen Folgesachen einig (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Umgangsrecht bei Kindern), reicht es aus, dass nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt. Der Antragsgegner kann der Scheidung ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen und ist damit faktisch ohne eigenen Anwalt am Verfahren beteiligt.

Das spart erhebliche Kosten: Bei einem typischen Verfahrenswert von 6.000 Euro entstehen bei nur einem Anwalt Gesamtkosten (Anwalts- und Gerichtsgebühren) von rund 3.428 Euro. Beauftragen beide Seiten einen eigenen Anwalt, verdoppeln sich die Anwaltskosten und die Scheidung kostet insgesamt rund 6.046 Euro. Die Mindestkosten für eine einvernehmliche Scheidung liegen bei etwa 1.130,85 Euro.

Was passiert, wenn man sich widersetzt?

Verweigert der Antragsgegner die Zustimmung und widerspricht dem Scheidungsantrag, entsteht für ihn ebenfalls Anwaltspflicht, und das Verfahren wird als streitiges Scheidungsverfahren behandelt. Zudem verlängert sich die gesetzlich vorgeschriebene Trennungszeit von einem Jahr auf drei Jahre. Das hat handfeste praktische Folgen: Wer die Scheidung hinauszögert oder blockiert, zwingt die andere Seite in eine jahrelange rechtliche Schwebe und treibt die Gesamtkosten nach oben.

Online-Scheidung: Moderner Weg, gleiches Recht

Eine Online-Scheidung ändert nichts am Anwaltszwang, vereinfacht aber die Abwicklung erheblich. Der Antragsteller beauftragt einen Anwalt digital, und für den Antragsgegner bei einer einvernehmlichen Scheidung stellt das Onlineverfahren tatsächlich eine weitgehend anwaltsfreie Beteiligung dar. Alle notwendigen Unterlagen und Erklärungen lassen sich digital übermitteln, ohne persönlich in einer Kanzlei erscheinen zu müssen.

Was sollte man vor der Scheidung klären?

Damit die einvernehmliche und damit kostengünstigste Variante funktioniert, müssen beide Seiten vorher klare Einigkeit über folgende Punkte erzielen:

  • Nachehelicher Unterhalt (Höhe und Dauer)
  • Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung
  • Regelungen zum gemeinsamen Wohneigentum
  • Sorge- und Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern
  • Regelung zur Aufteilung der Anwalts- und Gerichtskosten

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung, die all diese Punkte regelt, schafft Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Anwaltliche Unterstützung

Ob Ihre Scheidung einvernehmlich ablaufen kann oder ob es offene Punkte gibt, die rechtlich geklärt werden müssen: Wir prüfen Ihren Fall gerne und zeigen Ihnen den kostengünstigsten Weg auf. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit allen relevanten Informationen für eine kostenlose Ersteinschätzung.

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