Wer bekommt das Haus, wenn man sich scheiden lässt?

Die Scheidung ist beschlossen, doch das gemeinsame Haus wirft sofort eine Fülle drängender Fragen auf: Muss jemand ausziehen? Wer bekommt welchen Anteil? Muss das Haus zwangsläufig verkauft werden? Die Antwort hängt in erster Linie davon ab, wer im Grundbuch eingetragen ist, und wie das Vermögen während der Ehe entstanden ist.

Wer steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist der entscheidende Ausgangspunkt. Steht nur ein Ehepartner dort als Eigentümer eingetragen, bleibt das Haus rechtlich sein Eigentum, auch nach der Scheidung. Ein Verkauf oder eine anderweitige Verfügung ist vor Klärung des Zugewinnausgleichs jedoch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten nicht möglich. Sind beide Partner als Miteigentümer eingetragen, haben grundsätzlich beide einen gleichwertigen Anteil am Haus, und es bedarf einer gemeinsamen Entscheidung über die Zukunft der Immobilie.

Besonders wichtig: Auch wenn das Haus vor der Ehe von einem Partner allein gekauft und erst während der Ehe abbezahlt oder durch Renovierungen aufgewertet wurde, bleibt dieser Partner der alleinige Eigentümer. Der andere Partner hat aber möglicherweise Ansprüche aus dem Zugewinnausgleich auf die entstandene Wertsteigerung.

Was ist der Zugewinnausgleich?

Die meisten Ehepaare in Deutschland leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet nicht, dass das Vermögen gemeinsam gehört, sondern dass bei Scheidung der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen wird. Maßgeblich sind das Anfangsvermögen am Tag der Hochzeit und das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das: Hat Ehepartner A ein Haus im Wert von 300.000 Euro mit in die Ehe gebracht, das bei Scheidung 450.000 Euro wert ist, und hat Ehepartner B sein Anfangsvermögen von 20.000 Euro auf 40.000 Euro gesteigert, ergibt sich ein Zugewinn von 150.000 Euro bei A und 20.000 Euro bei B. Die Differenz von 130.000 Euro wird halbiert, sodass A an B einen Ausgleich von 65.000 Euro zahlt. Das Haus selbst wechselt dabei nicht den Eigentümer, der Zugewinnausgleich erfolgt stets als Geldzahlung.

Welche Optionen gibt es für das Haus?

In der Praxis gibt es im Wesentlichen drei Wege, mit einer gemeinsam im Grundbuch eingetragenen Immobilie umzugehen:

  • Hausverkauf: Beide einigen sich auf einen Verkauf, teilen den Erlös nach Abzug noch offener Kredite und ziehen getrennte Wege. Das ist häufig die einfachste Lösung, wenn keine Einigung über den Verbleib möglich ist.
  • Auszahlung eines Partners: Ein Partner übernimmt das Haus vollständig, zahlt den anderen anhand des aktuellen Verkehrswertes aus und lässt sich als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eintragen. Dafür ist meist eine neue Finanzierung oder eine erhebliche Rücklage nötig.
  • Teilungsversteigerung: Scheitern alle Einigungsversuche, kann jeder Miteigentümer beim zuständigen Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Das Gericht versteigert das Haus dann öffentlich. Diese Option erzielt in der Regel deutlich niedrigere Erlöse als ein freier Verkauf und sollte daher der letzte Ausweg sein.

Wer darf während des Trennungsjahres im Haus bleiben?

Das Trennungsjahr muss nicht außerhalb der gemeinsamen Wohnung stattfinden, eine Trennung innerhalb der Wohnung genügt rechtlich. Dennoch kommt es häufig zum Streit, wer ausziehen soll. Gemäß § 1568a BGB kann nach der Scheidung ein Ehegatte verlangen, dass ihm der andere die Wohnung überlässt, wenn er darauf zum Wohl gemeinsamer Kinder stärker angewiesen ist oder die Überlassung aus anderen Billigkeitsgründen gerechtfertigt ist. Wer im Trennungsjahr im Haus bleibt, schuldet dem anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung.

Ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein vor oder während der Ehe geschlossener Ehevertrag kann die spätere Auseinandersetzung erheblich vereinfachen. Darin lässt sich zum Beispiel festlegen, wer bei Scheidung das Haus übernimmt oder wie ein Verkaufserlös aufgeteilt wird. Ohne Ehevertrag gelten die gesetzlichen Regelungen der Zugewinngemeinschaft, die im Konfliktfall zu langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen führen können.

Prüfung Ihrer Situation

Die Situation rund um eine Immobilie bei Scheidung ist fast immer individuell und von vielen Faktoren abhängig, darunter Grundbuchlage, Güterstand, bestehende Kredite und die Frage, ob Kinder im Haushalt leben. Wenn Sie wissen möchten, welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen und welche Option in Ihrer Situation die günstigste ist, prüfen wir Ihren Fall gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Schreiben Sie uns dazu eine E-Mail mit den wesentlichen Informationen zu Ihrer Situation.

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