Führerscheinentzug wegen Falschparkens (VG Berlin, Beschluss vom 10.9.2012 – 4 L 271. 12)

Das Falschparken gehört zum Straßenverkehr wie das Amen in der Kirche. Falls man erwischt wird, ist das zu zahlende Bußgeld meistens höher als der Betrag, den man sich zu sparen erhofft hat. Das Bußgeld hält sich jedoch für viele Falschparker in den Grenzen der Verträglichkeit.  Für einige Autofahrer stellt es daher keinen Grund dar, ihr Verhalten zu ändern.

Das VG Berlin hatte es mit einem solchen notorischen Falschparker zu tun. Dem Kläger wurde nach wiederholtem Falschparkens der Führerschein von der zuständigen Behörde entzogen. Dieser hat mit zwei auf ihn zugelassenen Fahrzeugen nahezu wöchentlich einen Verstoß durch Falschparken begangen. Zwar machte er geltend, dass er nicht alle der in einem Zeitraum von drei Jahren begangenen 144(!) Verstöße selbst begangen hat. Sein Anteil betrug dennoch knapp ein Drittel. Das Motiv ist aber durchaus nachvollziehbar: Zeitmangel und fehlendes Münzgeld.

Dem Beschluss des VG nach ist das alles unerheblich. Auch das Parkverhalten ist für die Beurteilung der Eignung des Fahrers erheblich. Wer die Vorschriften des ruhenden Verkehrs durch wiederholtes Zuwiderhandeln missachte, drückt dadurch seine Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsordnung aus und verkennt die von sich ausgehende Gefahr, den Ablauf eines geordneten Straßenverkehrs zu gefährden. Dass nicht alle Verstöße vom Halter selbst begangen wurden, ist nach Auffassung des Gerichts ebenfalls unerheblich für den Entzug der Fahrerlaubnis, da der Halter jedenfalls die rechtswidrige Benutzung durch Dritte ermöglicht bzw. nicht unterbunden hat.

Der obige Fall ist natürlich ein Extrem. Hat der Kläger seine Lektion nach der Zustellung des  143-sten Knöllchen immer noch nicht gelernt. Ein Warneffekt  geht von diesem Urteil vor allem an kleinere Unternehmer aus. Zeigt es doch, dass auch das Falschparken der Angestellten dem Halter zugerechnet werden kann und er in der Folge seines Führerscheins verlustig wird. Die Problematik des Falschparkens ist damit allerdings nicht vom Tisch. In vielen Großstädten wird der Platz für das Abstellen von Autos immer weniger. Zudem steigen die Parkkosten und die Parkautomaten nehmen vielerorts keine Geldscheine an.

Fazit: Dass man als Einzelner beim Falschparken erwischt wird, kann vorkommen und ist normal. Man sollte es aber nicht wie im aufgezeigten Fall maßlos übertreiben.  Falls trotzdem der Führerschein wie dem obigen Kläger abhanden kommen sollte. Einen Vorteil hat es: um einen Parkplatz müsste man sich von nun an nicht mehr sorgen.

Zum Nachlesen:
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F1022396. htm&pos=3&hlwords=on
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/fuehrerschein-falsch-parken-hartnaeckig-ordnungswidrigkeit-verstoss-fahrzeug-auto/